Keine Lockerung-Bundesverwaltungsgericht kippt Urteile zu Sonntagsöffnungen
Das jüngste Urteil des Bundesveraltungsgerichtes Leipzig zu Anträgen auf Sonntagsöffnungen des Einzelhandels unterstreicht nochmals die Relevanz des aktuellen Ladenöffnungsgesetztes, das besagt, dass an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bei öffentlichem Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein dürfen.