Aktuelle Corona - Informationen
Unmittelbar nach dem Beschluss auf Landesebene über die aktuellen Entscheidungen zu den weiteren Corona-Maßnahmen möchten wir Sie hiermit gern informieren.
In Nordrhein-Westfalen können ab Montag 27.04.2020 alle Einzelhändler öffnen, allerdings gilt weiterhin die maximale Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Davon sind Supermärkte, Buchhandlungen, Babymärkte und Möbelhäuser ausgenommen. Größere Geschäfte, wie zum Beispiel Warenhäuser oder Elektromärkte müssen ihre Verkaufsfläche dann auf die vorgegebene Flächenzahl reduzieren. Wichtig zu beachtend sind die bisherigen Regelungen zu Abstand, Zugang und zur Hygiene. Hier können Sie die offiziellen Regeln der Stadt Köln nochmals einsehen.
Wie wir erfahren haben, plant die Landesregierung Konzepte für weitere Wirtschaftszweige bzw. Branchen, so unter anderem für die Hotellerie und Gastronomie.
Endlich hat sich nun auch NRW entschlossen, ab kommenden Montag, den 27. April im ÖPNV und im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. sogenannte Alltagsmaske als Pflichtmaßnahme einzuführen. Dies ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung von Sicherheitsregeln in Bezug auf die angeführten Öffnungen. Durch unser hervorragendes Mitglieder-Netzwerk sind wir in der Lage, Ihnen Masken ganz unterschiedlicher Bedarfe anzubieten. Einwegmasken können über unsere Geschäftsstelle ab 0,65 € netto vermittelt werden. Mehrwegmasken mit Ihrem Firmenlogo bedruckt sind ab 3,95 € verfügbar und FFP2 Masken sind ebenfalls auch in größeren Stückzahlen lieferbar. Die Gesamtübersicht der Corona-Schutzausstattung aktualisieren wir regelmäßig nach Ihren Rückmeldungen.
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