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Folgende Handelsbetriebe dürfen geöffnet sein

Ab Montag, 20. April 2020 gibt es eine Lockerung der Betriebsöffnungen im Handel. In beigefügter Verördnung ist dargeöegt, unter welchen Voraussetzungen die Läden öffnen dürfen.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen

Schutzverordnungen       

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