Folgende Handelsbetriebe dürfen geöffnet sein
Ab Montag, 20. April 2020 gibt es eine Lockerung der Betriebsöffnungen im Handel. In beigefügter Verördnung ist dargeöegt, unter welchen Voraussetzungen die Läden öffnen dürfen.
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Ab Montag, 20. April 2020 gibt es eine Lockerung der Betriebsöffnungen im Handel. In beigefügter Verördnung ist dargeöegt, unter welchen Voraussetzungen die Läden öffnen dürfen.