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Ordnung – Sauberkeit – Sicherheit

Ordnung - Sauberkeit - Sicherheit

Das Thema Ordnung – Sauberkeit – Sicherheit ist eines der Kernthemen der Gespräche mit den Akteuren, Partnern und Interessensverbänden der Kölner Innenstadt sowie Politik und Stadtverwaltung.

Dabei spielt die Sauberkeit und das optische Erscheinungsbild des zentralsten Raumes der Stadt eine entscheidende Rolle, die Gäste der Innenstadt beim ersten oder letzten Eindruck wahrnehmen.

Deshalb wurde nun eine gemeinsame Kampagne initiiert.
Nähere Informationen finden Sie unter:  Kampagne "Haltet Köln Sauber!" startet im Domumfeld - Stadt Köln (stadt-koeln.de)

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Vergleich zum Stadtarchiv- eine gute Entscheidung für Köln

Stadtmarketing begrüßt den Vorschlag der Stadtverwaltung zum Abschluss eines Vergleiches mit den Baufirmen zum Einsturz des Stadtarchivs.

Helmut Schmidt, Vorstandsvorsitzender von STADTMARKETING KÖLN: „In Abwägung der Alternative einer sich weiter hinziehenden Beweissicherung und damit einer weiteren Verzögerung der Fertigstellung der Nord Süd Stadtbahn ist der Vergleich zu den ausgehandelten Konditionen eine gute Lösung. Endlich kann es weitergehen! Wir hoffen, dass der Rat der Stadt Köln dem Vergleichsvorschlag zustimmt, zumal auch eine Gedenkstätte für die Verstorbenen errichtet werden soll.“

Der Abschluss des Vergleichs bedeutet für Köln und insbesondere die Südstadt, dass endlich der Einsturzkrater beseitigt wird und die U-Bahn endlich fertiggestellt werden kann. Damit macht der ÖPNV einen großen Schritt nach vorn und wird die Verkehrssituation in Köln deutlich entspannen.

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Keine Lockerung-Bundesverwaltungsgericht kippt Urteile zu Sonntagsöffnungen

Das jüngste Urteil des Bundesveraltungsgerichtes Leipzig zu Anträgen auf Sonntagsöffnungen des Einzelhandels unterstreicht nochmals die Relevanz des aktuellen Ladenöffnungsgesetztes, das besagt, dass an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bei öffentlichem Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein dürfen.

Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,…
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient,…
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,…
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder…
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

Als STADTMARKETING KÖLN beantragen wir für den Kölner Einzelhandel die offenen Sonntage für die Kölner Innenstadt. Bisher bildete Punkt 1: Beantragung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, die Grundlage für die Genehmigung von freien Sonntagen für die Innenstadt. Leitmessen der Koelnmesse – wie FIBO, ANUGA oder Intermot – die Weihnachtsmärkte bzw. Großveranstaltungen – z. B. der für dieses Jahr geplante NRW-Tag – sind gesetzeskonform und führen daher in der Regel zu positiven Bescheiden. Dies hat das Gericht nun festgestellt und die von Verdi angegriffenen, auf der Grundlage des Anlassbezugs „Weihnachtsmärkte“ ergangenen Genehmigungen abschließend für rechtens erklärt.

Durch den LockDown sind viele Händler in existenzielle Not geraten, die trotz der erfolgten Lockerungen noch lange nicht überwunden ist.. Denn die Konsumfreude der Bürger ist noch nicht zurückgekehrt; gekauft werden vor allem Güter des täglichen Bedarfs. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass wir einen deutlichen Anstieg der Besuchsfrequenzen in der Innenstadt wahrnehmen. Der Umsatz bleibt dahinter deutlich zurück.

Die durch die wochenlange Schließung der Läden entstandenen Umsatzverluste sind unwiederbringlich verloren. Umso wichtiger ist es zum aktuellen Zeitpunkt, dass es Maßnahmen gibt, die dem Handel die Möglichkeit geben, Verluste zumindest etwas auszugleichen. Dabei werden offene Sonntage allein nicht helfen, könnten aber eine von vielen wichtigen Maßnahmen sein. Umso wichtiger ist es, dass zukünftig die Möglichkeit besteht, bereits genehmigte offene Sonntage, mit Anlassbezügen, die durch Corona weggefallen sind, trotzdem stattfinden zu lassen. Ein zweiter Sonntag in der Weihnachtszeit bzw. ein zusätzlicher Herbst-Sonntag ohne Anlassbezug wären dabei wichtige und vor allem dringend notwendige Signale aus Politik, Verwaltung aber vor allem auch von der Kirche und den Gewerkschaften, dass die in der Corona-Zeit so oft beschworene Solidarität auch den Händlern in unserer Innenstadt gilt. Sie wären darüber hinaus auch Motivation und Wertschätzung für die vielen Beschäftigten im Einzelhandel, die gerade in der aktuellen Situation um ihre Arbeitsplätze bangen und von den Sonntagszuschlägen finanziell profitieren würden.

Wir werden zukünftig- gerade in den Innenstädten- tendenziell mit weniger Frequenzen leben müssen. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen für einen attraktiven Innenstadtaufenthalt mit Einkaufsbummel zu schaffen. Das sind neben einer hohen Aufenthaltsqualität, wertigen Handels-Gastromonie- und Kultur-Angeboten eben auch die bisher gesetzlich festgelegte Zahl der offenen Sonntage und zwar teilweise auch ohne Anlassbezug.

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Die Kölner Florarose: unter den TopTen der Rosenwelt

Der Botanische Garten in Köln ist nicht nur ein beliebtes Ausflugs- und Erholungsziel für Kölner und Gäste, sondern Heimat von mehr als 10.000 Pflanzen. Die Rose gilt als Königin der Blumen und somit stand sie auch im Mittelpunkt der Ideen rund um die Wiedereröffnungsfeierlichkeiten der Kölner Flora 2014 mit dem Kölner Floraball.

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Aktuelle Corona - Rechtsverordnung

Alle aktuellen Informationen zur zweiten Verordnung der Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie hier.

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