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Statement zum Ratsbeschluss der verkaufsoffene Sonntage 2022

Verkaufsoffene Sonntage sind für den stark gebeutelten stationären Handel weiterhin ein wichtiger Bestandteil für dessen Attraktivität und die damit verbundenen Umsätze. Ihre Genehmigung unterliegt sehr eingeschränkten gesetzlichen Rahmenbedingungen und ist gekoppelt an Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Leitmessen.  Hinzu kommt, dass in NRW maximal 4 offene Sonntage pro Jahr möglich sind und Köln freiwillig maximal 3 Sonntagen pro Stadtteil beantragt. 

Deshalb ist es für den Innenstadthandel sehr enttäuschend, dass in diesem Jahr von nur zwei möglichen Sonntagen, die Beantragung zur Intermot am 9. Oktober 2022 nicht genehmigt wurde, obwohl er die gesetzlichen Auflagen erfüllt. Parallel zu einer so großen Publikumsmesse wäre der Sonntag ein tolles Ereignis für Köln von dem auch die Hotelerie und Gastronomie partizipiert. 

Der Weihnachtssonntag am 4. Dezember 2022 ist ein fester Bestandteil im Aktionskalender des Innenstadthandels, dem der Rat stattgegeben hat.

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